Alternatives System (SpaEfV)

Das alternative System nach der Spitzenausgleich Effizienzverordnung (SpaEfV) eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen zum Erlangen des jährlichen Nachweisformulars 1449.

Das Nachweisformular 1449 wird beim Zoll für die Strom- und Energiesteuerrückerstattung eingereicht, darf aber nur von einer Akkreditierungsstelle oder Umweltorganisation ausgestellt werden.

Die Konformitätsbewertung (Einhaltung der Dokumente und Finden von Einsparpotentialen nach Vorgaben des Gesetzes) des alternativen Systems wird durch eine vor Ort Betrachtung (Audit) überprüft.